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Thursday, March 20, 2008

Verbot setzt klares Signal

Das Verbot der Strausberger Neonazi-Kameradschaft "ANSDAPO" ist rechtskräftig.

In einer mündlichen Verhandlung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg habe das Potsdamer Innenministerium zwei seiner Gründe für das Verbot aufgehoben, daraufhin akzeptierte der Verein die Verfügung, wie eine Gerichtssprecherin gestern in Berlin sagte.

Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) betonte: "Damit wird ein klares Signal an die Feinde des demokratischen Rechtsstaats gesetzt." Der Innenminister hatte im Sommer 2005 den Strausberger Verein mit damals 18 Mitgliedern verboten.
Das Ministerium sah eine Wesensverwandtschaft des Vereins mit dem Nationalsozialismus. Laut Schönbohm wurde dies ausdrücklich vom Gericht bestätigt. Der Verein orientiere sich nicht nur in seiner äußeren Form und in seinem Sprachgebrauch, sondern auch mit seiner antidemokratischen Zielsetzung am Nationalsozialismus und richte sich damit gegen die verfassungsmäßige Ordnung, so das Ministerium.
"Für Neonazi-Propaganda und Rassenhass gibt es in unserem Lande keinen Platz", betonte Schönbohm.

Quelle
Der Prignitzer [20.03.08]

Siehe auch:

Gericht bestätigt Verbot
Schönbohm: OVG-Urteil setzt klares Signal
Brandenburg: “ANSDAPO”-Verbot rechtskräftig [21.03.08]