Alle Macht dem Staat
Versammlungskontrolle statt Versammlungsfreiheit – die schleichende Aushöhlung eines Grundrechts
Der Streit um das Recht auf Versammlungsfreiheit ist alt. Die Zweifel an der uneingeschränkten Geltung eines Grundrechts, dessen Inanspruchnahme fast zwangsläufig für Unruhe sorgt, kommen schon im Grundgesetz zum Ausdruck. Zwar haben »alle Deutschen« »das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln« (Art. 8, 1 GG), aber Absatz 2 läßt bereits Einschränkungen für »Versammlungen unter freiem Himmel« zu. Dieser Kann-Möglichkeit kam das Parlament 1953 nach und erließ ein Versammlungsgesetz, das Demonstrationen als staatliches Sicherheitsrisiko vorstellt, die es zu kontrollieren und zu beschränken gelte. Erst in den späten 60er und in den 70er Jahren entfalteten sich langsam all die vielfältigen und kreativen Formen selbstbewußten bürgerlichen Protests. Der Brokdorf-Beschluß des Bundesverfassungsgerichts von 1985 setzte einen deutlichen Meilenstein in der Neubewertung des Rechts auf Versammlungsfreiheit. ...lesen
Der Streit um das Recht auf Versammlungsfreiheit ist alt. Die Zweifel an der uneingeschränkten Geltung eines Grundrechts, dessen Inanspruchnahme fast zwangsläufig für Unruhe sorgt, kommen schon im Grundgesetz zum Ausdruck. Zwar haben »alle Deutschen« »das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln« (Art. 8, 1 GG), aber Absatz 2 läßt bereits Einschränkungen für »Versammlungen unter freiem Himmel« zu. Dieser Kann-Möglichkeit kam das Parlament 1953 nach und erließ ein Versammlungsgesetz, das Demonstrationen als staatliches Sicherheitsrisiko vorstellt, die es zu kontrollieren und zu beschränken gelte. Erst in den späten 60er und in den 70er Jahren entfalteten sich langsam all die vielfältigen und kreativen Formen selbstbewußten bürgerlichen Protests. Der Brokdorf-Beschluß des Bundesverfassungsgerichts von 1985 setzte einen deutlichen Meilenstein in der Neubewertung des Rechts auf Versammlungsfreiheit. ...lesen
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