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Wednesday, December 10, 2008

Heidelberg: Rechtsanwältin im Knast

Die in der Justizvollzugsanstalt Heidelberg einsitzende Holocaust-Leugnerin Sylvia Stolz (Jg. 1963) bekam kürzlich Besuch von Gerard Menuhin, der aus der Schweiz zum Plausch angereist war.

Der jüdische Publizist Menuhin (Jg. 1948), der der Sohn der Geiger-Legende Yehudi Menuhin. Menuhin tummelt sich seit Jahren in der rechtsextremen Szene. Er ist Dauerkolumnist des DVU-Sprachrohrs „National-Zeitung“, rief 2006 zur Wahl der DVU in Sachsen-Anhalt auf und referierte 2007 bei einem Kongress der NPD-Parteizeitung „Deutsche Stimme“. Stolz, Lebengefährtin des Antisemiten Horst Mahler, habe sich demnach im Gespräch mit Menuhin bitterlich über das Knast-Essen, das „fast ungenießbar“ sei, beklagt. Zur Politik, sprich zur Holocaustleugnung, will die Vegetarierin Stolz über „ihre Erfahrungen und ihre Überzeugungen im Bereich des Tierschutzes“ gekommen sei. Stolz, so Menuhin in seinem auf „Altermedia“ veröffentlichten Bericht, „ist der Meinung, dass der repräsentative Parlamentarismus keinen großen Sinn hat“, da die „(angebliche) Demokratie“ der „Unterdrückung“ diene. Die Rechtsanwältin Sylvia Stolz wurde im Januar 2008 vom Landgericht Mannheim wegen Volksverhetzung, Aufstachelung zum Rassenhass, versuchter Strafvereitelung und Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu drei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt und mit einem fünfjährigen Berufsverbot belegt. Als Verteidigerin des notorischen Antisemiten und Hitler-Verehrers Ernst Zündel hatte Stolz zuvor wiederholt öffentlich den industriell betriebenen Massenmord an den Juden bestritten, zum Hass gegen die jüdische Bevölkerung aufgerufen und einen anwaltlichen Schriftsatz mit „Heil Hitler“ unterzeichnet. (am)

Quelle
Bnr [09.12.08]

Zum Thema:

Urteil gegen Nazi-Juristin bestätigt (Bundesgerichtshof, BGH) [10.01.09]