Hitler-Bilder in der Wohnung kein Kündigungsgrund
Amtsrichter weist Klage der Vermieterin ab: Verwendung von Nazisymbolen nur im öffentlichen Raum strafbar
Darf ein Hauseigentümer seinem Mieter kündigen, weil der Bilder von Adolf Hitler und Nazisymbolen an seinen Wänden hängen hat? Ein Münchner Amtsrichter hat am Montagnachmittag eine entsprechende Räumungsklage abgewiesen: Denn die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen ist nur in der Öffentlichkeit oder bei Veranstaltungen strafbar. ...lesen
Darf ein Hauseigentümer seinem Mieter kündigen, weil der Bilder von Adolf Hitler und Nazisymbolen an seinen Wänden hängen hat? Ein Münchner Amtsrichter hat am Montagnachmittag eine entsprechende Räumungsklage abgewiesen: Denn die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen ist nur in der Öffentlichkeit oder bei Veranstaltungen strafbar. ...lesen
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