Verfassungsgericht urteilt über Landtags-Rauswurf von NPD-Mann
Dieser war im Oktober 2007 von der Landtagssitzung wegen gröblicher Verletzung der Geschäftsordnung ausgeschlossen worden. Nach Auffassung Borrmanns hatte Landtagspräsidentin Sylvia Bretschneider (SPD) dabei gegen das verfassungsmäßig garantierte Recht auf Redefreiheit von Abgeordneten verstoßen. Die Greifswalder Verfassungsrichter hatten aber in der Verhandlung vor zwei Monaten erste Zweifel am Erfolg dieser Klage geäußert.
Borrmann hatte am 18. Oktober 2007 seinen Vortrag zu Zwangsadoptionen in der DDR mit den Worten "Voice of the blood, Stimme des Blutes" begonnen und diese Worte nach einem Ordnungsruf wiederholt.
QuelleMVregio [29.01.09]
Siehe auch:
LVerfG: Ausschluss von NPD-Funktionär Borrmann war rechtswidrig [30.01.09]
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