antifa , antifaschistische aktion , antifaschistische aktionen

Thursday, April 16, 2009

Justiz verschleppt Freilassung von Antifa

Noch immer sitzt ein Demonstrant vom 1.Mai 2004 in Haft. Der Berliner Christian S. wurde für das Blockieren des damaligen Naziaufzugs und einem Steinwurf auf Nazis im Jahr 2000 zu 46 Monaten Haft verurteilt, wovon er bis jetzt 39 Monate verbüßt hat. Am 11.März gab es einen Termin vor dem Landgericht Berlin um seine Freilassung auf Bewährung zu erörtern.
Strafgefangene können nach §57 StGB entlassen werden, wenn die Strafvollstreckungskammer glaubt das keine Gefahr mehr von ihnen ausgeht. Richter Schwanitz von der 585.StVK sprang bei der Anhörung am 11.März nur ein weil die eigentliche Vorsitzende erkrankt ist. Er kannte von der umfangreichen Akte nur die ablehnende Stellungnahme der JVA Plötzensee und wollte deshalb sofort den Antrag verwerfen. Nachdem ihm Christians Verfahren und auch Freisprüche der letzten Jahre erläutert wurden, sah sich der Richter außer Stande sofort eine Entscheidung zu treffen.
Offenkundig steht die Justiz im Fall von Christian S. unter Druck. Die diletantische Stellungnahme der JVA Plötzensee zu dieser Anhörung führte nach einem Presseartikel in der TAZ zu internen Streitereien. Trotz einer Überschrift und Einleitung die unser Politikverständnis auf den Kopf stellen ist der Beitrag eine gute Zusammenfassung. ...lesen