Kollegin als "Türkenschlampe" beschimpft
Ausländerfeindlichkeit Oberverwaltungsgericht Lüneburg bestätigt den Rausschmiss eines 28-jährigen Polizeikommissar-Anwärters durch die niedersächsische Polizeiakademie Hannoversch Münden
Der angehende Polizeikommissar machte aus seiner ausländerfeindlichen und antisemitischen Einstellung kein Geheimnis. Einmal spuckte der 28-Jährige sogar einer türkischen Polizeikollegin vor die Füße und bezeichnete sie als "Scheiß-Türke" und "Türkenschlampe". Bei anderen Anlässen machte der Kommissars-Anwärter für den gehobenen Dienst, der seine Ausbildung am Standort Hannoversch Münden in Südniedersachsen absolvierte, beleidigende Äußerungen über Juden.
Als die Leitung der niedersächsischen Polizeiakademie von den Äußerungen erfuhr, entließ sie ihn aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf. Die Polizeiakademie begründete die Entscheidung damals damit, Zweifel an der politischen Treuepflicht des Polizeistudenten zu haben. Zudem habe er unter Alkoholeinfluss häufig aggressives Verhalten gezeigt und Mitstudierende beleidigt.
(...)
Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat nun diese Argumentation der Polizeiakademie, im Gegensatz zur Vorinstanz, dem Verwaltungsgericht Göttingen, im Grundsatz bestätigt. ...lesen
Der angehende Polizeikommissar machte aus seiner ausländerfeindlichen und antisemitischen Einstellung kein Geheimnis. Einmal spuckte der 28-Jährige sogar einer türkischen Polizeikollegin vor die Füße und bezeichnete sie als "Scheiß-Türke" und "Türkenschlampe". Bei anderen Anlässen machte der Kommissars-Anwärter für den gehobenen Dienst, der seine Ausbildung am Standort Hannoversch Münden in Südniedersachsen absolvierte, beleidigende Äußerungen über Juden.
Als die Leitung der niedersächsischen Polizeiakademie von den Äußerungen erfuhr, entließ sie ihn aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf. Die Polizeiakademie begründete die Entscheidung damals damit, Zweifel an der politischen Treuepflicht des Polizeistudenten zu haben. Zudem habe er unter Alkoholeinfluss häufig aggressives Verhalten gezeigt und Mitstudierende beleidigt.
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Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat nun diese Argumentation der Polizeiakademie, im Gegensatz zur Vorinstanz, dem Verwaltungsgericht Göttingen, im Grundsatz bestätigt. ...lesen
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