Neonazis rechtkräftig verurteilt
Der Oberste Gerichtshof (OGH) in Wien hat bestätigt, dass die österreichischen Neonazis Gottfried Küssel, Felix Budin und Wilhelm Christian A. zu Recht vom Wiener Straflandesgericht im Januar vergangenen Jahres wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung schuldig gesprochen worden sind.
Der OGH wies die Nichtigkeitsbeschwerde der Neonazis ab. Allerdings wurden die Strafen wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung für das braune Trio reduziert. Der Hauptangeklagte Küssel (Jg. 1958) muss statt neun Jahre nun sieben Jahre und neun Monate, Budin (Jg. 1977) statt sieben nun fünf Jahre und neun Monate sowie A. (Jg. 1971) statt viereinhalb Jahren nun vier Jahre und drei Monate im Gefängnis verbringen. Die Urteile sind rechtskräftig.
Das Wiener Straflandesgericht hatte im Januar 2013 Küssel für schuldig anerkannt, Initiator der Neonazi-Website alpen-donau.info und des dazugehörigen Forums alinfodo.com gewesen zu sein. ...lesen
Der OGH wies die Nichtigkeitsbeschwerde der Neonazis ab. Allerdings wurden die Strafen wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung für das braune Trio reduziert. Der Hauptangeklagte Küssel (Jg. 1958) muss statt neun Jahre nun sieben Jahre und neun Monate, Budin (Jg. 1977) statt sieben nun fünf Jahre und neun Monate sowie A. (Jg. 1971) statt viereinhalb Jahren nun vier Jahre und drei Monate im Gefängnis verbringen. Die Urteile sind rechtskräftig.
Das Wiener Straflandesgericht hatte im Januar 2013 Küssel für schuldig anerkannt, Initiator der Neonazi-Website alpen-donau.info und des dazugehörigen Forums alinfodo.com gewesen zu sein. ...lesen
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