Zwei Lügner im Zeugenstand
Sandro J. und Christian S., die damals auch an der Feier teilnahmen, wurden bereits im Jahr 2005 wegen Volksverhetzung und Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen mit jeweils vier Monaten auf Bewährung sanktioniert. Ein Fehlurteil – da sind sie sich einig. In Berufung gingen die Arbeitslosen dagegen aber nicht. „Warum nicht?“, fragte Amtsrichterin Kerstin Devriel. „Wir wollten unsere Ruhe haben“, erklärten sie.
Ein als Zeuge geladener Kripo-Beamter erinnerte sich: „Wir wurden am 5. Mai 2005 durch einen Anwohner informiert, dass eine Gruppe offensichtlich Rechtsgerichteter auf dem Spielplatz verfassungswidrige Parolen brüllt.“ Die Uniformierten versteckten sich hinter einem Gebüsch und fanden den Inhalt des Anrufs bestätigt. Was genau die Angetrunkenen skandierten, vermochte er nicht mehr zu sagen. „Auf alle Fälle ging es um die Juden. Und Sieg-Heil haben sie ständig zur Begrüßung genutzt. Die spornten sich immer mehr an.“ Von Grüppchenbildung, wie Sandro J. dies dem Gericht weismachen wollte, könne keine Rede sein. „Der ganze Mob lief in geballter Ladung weg, als er uns bemerkte. Wer sich in dieser Gruppe befand, konnte einfach nicht überhören, was da gerufen wurde. Die Angeklagten müssen die Parolen wahrgenommen haben“, war sich der Beamte sicher.
Dies reichte dem Gericht, Sandro J. und Christian S. der uneidlichenFalschaussage zu überführen. „Dafür gibt es eine Mindeststrafe von drei Monaten. Sie waren nicht geständig. Fünf Monate sind deshalb angemessen“, führte die Vorsitzende aus.
Quelle
PNN [26.10.07]
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