antifa , antifaschistische aktion , antifaschistische aktionen

Sunday, October 28, 2007

Zwei Lügner im Zeugenstand

Sie wollten die stadtbekannten und inzwischen für mehrere Jahre weggesperrten Neo-Nazis Markus Sch. und Oliver K. durch eine Gefälligkeitsaussage vor einer weiteren Verurteilung schützen. Staatsanwaltschaft und Schöffengericht glaubten den Beteuerungen von Sandro J. (25) und Christian S. (23) allerdings nicht. Jetzt mussten sich die beiden Potsdamer wegen uneidlicher Falschaussage vor dem Amtsgericht verantworten und kassierten je fünf Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung. Das Duo blieb bei seinen in der Hauptverhandlung am 26. April vorigen Jahres gemachten Äußerungen: Eine Gruppe von 15 bis 20 Leuten, darunter Markus Sch. und Oliver K., habe am 5. Mai 2005 Am Stern gegrillt, getrunken und gesungen. Parolen wie „Juden ins KZ“, „Sieg Heil“ oder „Heil Hitler“ hätten sie nicht vernommen. Als die Zusammenkunft von der Polizei aufgelöst wurde, seien sie im vorderen Teil der Gruppierung gelaufen, so Sandro J. „Falls hinten etwas gegrölt wurde oder jemand den rechten Arm hob, habe ich es jedenfalls nicht gehört und gesehen.“

Sandro J. und Christian S., die damals auch an der Feier teilnahmen, wurden bereits im Jahr 2005 wegen Volksverhetzung und Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen mit jeweils vier Monaten auf Bewährung sanktioniert. Ein Fehlurteil – da sind sie sich einig. In Berufung gingen die Arbeitslosen dagegen aber nicht. „Warum nicht?“, fragte Amtsrichterin Kerstin Devriel. „Wir wollten unsere Ruhe haben“, erklärten sie.

Ein als Zeuge geladener Kripo-Beamter erinnerte sich: „Wir wurden am 5. Mai 2005 durch einen Anwohner informiert, dass eine Gruppe offensichtlich Rechtsgerichteter auf dem Spielplatz verfassungswidrige Parolen brüllt.“ Die Uniformierten versteckten sich hinter einem Gebüsch und fanden den Inhalt des Anrufs bestätigt. Was genau die Angetrunkenen skandierten, vermochte er nicht mehr zu sagen. „Auf alle Fälle ging es um die Juden. Und Sieg-Heil haben sie ständig zur Begrüßung genutzt. Die spornten sich immer mehr an.“ Von Grüppchenbildung, wie Sandro J. dies dem Gericht weismachen wollte, könne keine Rede sein. „Der ganze Mob lief in geballter Ladung weg, als er uns bemerkte. Wer sich in dieser Gruppe befand, konnte einfach nicht überhören, was da gerufen wurde. Die Angeklagten müssen die Parolen wahrgenommen haben“, war sich der Beamte sicher.

Dies reichte dem Gericht, Sandro J. und Christian S. der uneidlichenFalschaussage zu überführen. „Dafür gibt es eine Mindeststrafe von drei Monaten. Sie waren nicht geständig. Fünf Monate sind deshalb angemessen“, führte die Vorsitzende aus.



Quelle
PNN [26.10.07]