antifa , antifaschistische aktion , antifaschistische aktionen

Friday, October 31, 2008

Schwarz-Rot-Mostrich

Die Senfentscheidung des Verfassungsgerichts: Beleidigung der deutschen Farben ist nicht strafbar
(...)
Das Bundesverfassungsgericht hat soeben in einer etwas dürftig argumentierenden Entscheidung (verfasst vom neuen Verfassungsrichter Johannes Masing) auf die ganze Geschichte nicht viel gegeben. Das Gericht hob, aus Gründen der Meinungsfreiheit, die ohnehin niedrige Bestrafung für einen Mann auf, der öffentlich eine scharfe Neonazi-Rede gehalten und dabei gegen das "Schwarz-Rot-Senf'-System agitiert hatte. Das war ein Griff des Neonazis in die braune Klamottenkiste: Die Beschimpfung der Fahne als "Mostrich-Fahne" war Kennzeichen der Rechtsextremisten in der Weimarer Republik. Die Gegner von Demokratie und Republik führten ihren Kampf gegen die ihnen verhasste neue Staatsform vordergründig als Kampf gegen die Fahne: Für sie waren die alten Farben Schwarz-Weiß-Rot die Farben, hinter denen die deutschen Truppen im ersten Weltkrieg siegreich ausgezogen, Schwarz-Rot-Gold aber die Farben, hinter denen sie verlustreich zurückgekehrt waren. Das ist die "historische Verknüpfung", welche die Verfassungsrichter in ihrer Entscheidung zwar kurz ansprechen, ihr aber nicht weiter nachgehen. ...lesen

Siehe auch:

Verfassungsrichter: Schwarz-Rot-Senf von Meinungsfreiheit gedeckt [04.11.08]

Zum Thema:

Zu viel Nachsicht des Gerichts? (Erardo Cristoforo Rautenberg: Der Fall muss neu verhandelt werden) [24.02.09]
Heftige Kritik am Verfassungsgericht