“Keine Werbung” gilt auch für Werbung von Parteien
Auch politische Parteien dürfen ihre Werbepost nicht einfach in Briefkästen stecken, wenn dort ein Hinweis angebracht ist, “keine Werbung” einzuwerfen. Dies gilt auch für die NPD. Das befand das Amtsgericht Eschweiler laut Aachener Zeitung im Fall eines Stolbergers, der sich gegen Flugblätter der Neonazis wehrte.
“Die lediglich abstrakte Möglichkeit”, dass Dritte das Flugblatt in den Briefkasten geworfen haben könnten, genüge ebenso wenig als Entschuldigung wie die Behauptung, die Beklagte - also die NPD - habe ihr Personal darauf hingewiesen, Verbotsaufkleber auf Briefkästen zu beachten, so die Richterin dem Bericht zufolge zur Begründung. Die NPD sei “damit Störerin”. Sie müsse daher die Kosten der Verfahrens mit einem Streitwert von 3000 Euro tragen. Die Berufungsfrist sei allerdings noch nicht abgelaufen. ...lesen
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