Bußgeld für Aktion gegen Rechts
„Die Staatsanwaltschaft sah es als erwiesen an, dass aus dem Fenster der Stadtratsfraktion laute, jüdische Musik (Originalton Anklageschrift) gespielt wurde, die eine zu dieser Zeit gehaltene Rede störte, schilderten die Grünen den Fall. Damit habe Kühn gegen das Versammlungsgesetz verstoßen. Reue für sein Tun empfinde Kühn aber nicht, hieß es weiter.
QuelleLausitzer Rundschau [02.07.09]
Siehe auch:
Dresden: Bußgeld für „laute, jüdische Musik“
Ruhe für Rechtsextremisten (Weil er mit jüdischer Musik gegen Neonazis protestierte, muß ein Grünen-Politiker Strafe zahlen) [04.07.09]
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