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Monday, December 29, 2008

Streit um “rechtsradikal orientierte” Musik: 22-Jähriger ersticht seinen Nachbarn

Wegen Totschlags an seinem Nachbarn ist ein 22-jähriger Mann vom Landgericht Memmingen zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Wie das Augsburger Tageblatt berichtete, habe der Angeklagte vor Gericht gestanden, im April den 40-Jährigen im Streit mit einem Bajonett erstochen zu haben. An den genauen Tathergang konnte sich der Angeklagte demnach nicht mehr erinnern. Zum Zeitpunkt der Auseinandersetzung war er - ebenso wie das Opfer - stark alkoholisiert.

Ein Ermittler schilderte als Zeuge vor Gericht, wie sich nach den Erkenntnissen der Kriminalpolizei der Tathergang darstellt. Demnach gerieten Täter und Opfer am Tattag bereits vor dem tödlichen Messerstich aneinander. Beide lebten in einem älteren Mehrfamilienhaus: der Angeklagte im ersten Stock, der 40-Jährige im Stock darüber. Bei dem Streit prügelten die Männer mit Fäusten aufeinander ein. Der 40-Jährige stürzte dann die Treppe hinunter und zog sich eine Kopfverletzung zu. Nach diesem Vorfall verließ der Angeklagte das Haus und ging mit Bekannten und Freundin auf Kneipentour. Gegen halb eins in der Nacht kehrte der 22-Jährige mit seiner Freundin zurück. Weil er die Musikanlage laut aufgedreht hatte, kam der 40-Jährige herunter, hämmerte an die Wohnungstür und ging wieder nach oben. Nach den Erkenntnissen der Ermittler hatte es offenbar häufiger Streit über die Musik gegeben, da die Texte „rechtsradikal orientiert“ gewesen seien.

Siehe auch: Überfall auf Polizeichef: Was heißt hier eigentlich Qualität?

Quelle
NPD-Blog [23.12.08]

Siehe auch:

Wegen Nazimusik beschwert. Erstochen