antifa , antifaschistische aktion , antifaschistische aktionen

Monday, June 29, 2009

Dresdner Zapfenstreich-Gegner vor Gericht

Am Montag, dem 06.07.2009 wird um 13:30 Uhr am Amtsgericht Dresden gegen den Antimilitaristen Jörg Eichler die Hauptverhandlung in einem Strafverfahren wegen „Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“ (§ 86a StGB) stattfinden. Anlass des Verfahrens ist ein Aufkleber, der sich auf einer Website zur Organisation von Protestaktionen gegen den „Großen Zapfenstreich“ der Bundeswehr befand.
Auf dem Aufkleber waren mehrere Soldatenköpfe mit Helmen aus verschiedenen Zeiten abgebildet. Auf einem der Helme befand sich auch eine SS-Rune, um auf die furchtbarste Epoche des deutschen Militarismus zu verweisen, in dessen Tradition sich die Bundeswehr mit der Abhaltung derartiger Militärrituale bewusst stellt. ...lesen

Siehe auch:

Prozess wg 86a gg Antimilitarist in geplatzt [06.07.09]

Thursday, October 16, 2008

[ARTThur] Martin Rühlemann (Weimar)

Martin Rühlemann - seines Zeichens Kreisvorsitzender der NPD Weimar, tätig im Referat Innenpolitik und Amtsleiter des Landesordnungsdienstes der NPD - wurde am 30.12.1980 geboren. Im Alter von 17 Jahren begann er seine extrem rechte Karriere mit einer Messerattacke auf einen vietnamesischen Gemüsehändler. [1]
Doch nicht nur mit dem Mittel der Gewalt machte sich der NPD Ordnungsleiter in Neonazikreisen verdient: Zu seinem strafrechtlichen Erfahrungsschatz zählen auch Propagandadelikte, wie das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen – § 86a StGB sowie die Verbreitung von Hetzschriften im Internet und auf Flugblättern. [2] ...lesen

Sunday, February 15, 2009

Durchsuchung bei "Deutsche Stimme"

Staatsanwaltschaft und Polizei durchsuchen seit heute morgen den "Deutsche Stimme"-Verlag in Riesa (Sachsen). Der NPD-gesteuerte Verlag steht im Verdacht, mit einer Vielzahl von zum Verkauf angebotenen Medien gegen Strafgesetz und Jugendschutz zu verstoßen.

Laut Mitteilung des sächsischen Landeskriminalamts (LKA) sind 40 Beamte der Staatsanwaltschaft Dresden, des LKA, der Polizei und Bereitschaftspolizei an der Durchsuchung beteiligt. Grundlage der Durchsuchung sind zwei Beschlüsse des Amtsgerichts Dresden vom 9. Januar. Demnach steht der Verlagsleiter Jens Pühse im Verdacht, den Jahreskatalog 2009 des Verlages mit dem Titel "Germaniens Freiheit" zu vertreiben, in welchem eine Vielzahl von Medien wie Bücher, Tonträger, Flaggen, Poster und anderes angeboten werden, die unter die Strafvorschriften des § 86a Strafgesetzbuch (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) sowie des § 15 Jugendschutzgesetz (Jugendgefährdende Trägermedien) fallen.

Mehrere DVD, CD, Bücher und T-Shirts wurden bislang gefunden und beschlagnahmt. Die Durchsuchung dauerte am frühen Nachmittag noch an. Laut der Agentur AFP war der Verlag im Jahr 2003 aus ähnlichen Gründen durchsucht worden; damals waren mehrere tausend CDs beschlagnahmt worden. Zuletzt war der Verlag im November 2008 im Zuge der Kemna-Affäre durchsucht worden. ...lesen

Siehe auch:

Erneut Razzia bei DS-Verlag

Monday, February 26, 2007

Schwedt: Verherrlichung von Waffen-SS bestraft

Zu einer Geldstrafe wegen Volksverhetzung hat das Amtsgericht Schwedt einen Neonazi aufgrund der Parole "Ruhm und Ehre der Waffen-SS" verurteilt. Damit wird die SS-Verherrlichung wieder bestraft, nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) im Juli 2005 eine Verurteilung nach §86a Strafgesetzbuch (StGB) abgelehnt hatte. ...lesen

Monday, June 29, 2009

Bundesverfassungsgericht: Geldstrafe gegen NPD-Mitglied wegen abgeänderter Nazi-Parole rechtens

Die Verfassungsbeschwerde eines NPD-Mitglieds gegen Verurteilung wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen ist erfolglos geblieben. Wie das Bundesverfassungsgericht am 25. Juni 2009 mitteilte, hatte der Beschwerdeführer vor einer NPD-Parteiversammlung am Veranstaltungsort Verstärkeranlagen aufgebaut. Dabei trug er ein T-Shirt, welches vorne wie folgt bedruckt war:

„Sohn Frankens, die Jugend stolz/ die Fahnen hoch“.

Die erste Zeile war im Schrifttyp Arial, die beiden anderen Zeilen in Frakturschrift gedruckt. Wegen dieses Sachverhalts verhängte das Amtsgericht Forchheim wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen eine Geldstrafe. Das Gericht begründete die Verurteilung nach § 86a StGB mit der Ähnlichkeit des Schriftzugs zum Horst-Wessel-Lied, das ein gängiges nationalsozialistisches Kennzeichen darstelle. Die gegen diese Entscheidung eingelegten Rechtsmittel waren erfolglos. ...lesen

Siehe auch:

Deutschland: Verfassungsgericht bestätigt Urteil gegen NPD-Mann [26.06.09]
Urteil gegen Nazi-Symbole
Rechte Parolen leichter bestrafbar!

Thursday, January 11, 2007

Garmisch-Partenkirchen: Bizarres Urteil in Oberbayern

Zu einer Geldstrafe in Höhe von 60 Tagessätzen zu je 10 Euro verurteilte das Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen gestern den Münchner Politikwissenschaftler David G. wegen Verstoßes gegen den §86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen). Sein "Vergehen": Er hatte eine Anzahl von Anti-Nazi-Flyern mit der Abbildung eines islamistischen Kampftrupps, der kollektiv den Nazi-Gruß zeigt, im Rucksack gehabt ...lesen